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Verbraucherrechte in den Zukunftsmärkten
Online Shopping: Rechte & Tipps Die Vorteile des Einkaufens im Internet liegen - für die konventionellen wie für die öko-fairen Märkte - auf der Hand: schnell und bequem ist eine nahezu unüberschaubare Warenvielfalt zu erreichen, und das zu Preisen, die oft unter denen im Laden liegen. Damit die Freude ungetrübt bleibt, schützen besondere Gesetze die Verbraucher. Und wer zudem noch etwas auf der Hut ist, der kann sorglos shoppen. Sicher shoppen Wer sicher und erfolgreich einkaufen möchte, sollte einiges beachten, wenn er einen unbekannten Online-Shop besucht. Ein paar Anhaltspunkt erlauben, sich einen ersten Eindruck von der Seriösität des Anbieters zu machen. Diese Informationen müssen einfach zu finden – und nicht irgendwo versteckt – sein. Wenn ein Shop schon die elementarsten Informationspflichten nicht erfüllt, ist Mißtrauen angebracht. Anerkannte Gütezeichen Trusted Shops: Verbreitetes, anerkanntes Gütesiegel für Online-Shops. Das Label kennzeichnet geprüfte Online-Shops und gibt dem Verbraucher eine "Geld zurück"-Garantie. Zitat: "Alle hier aufgeführten Shops haben sich verpflichtet, höchste Anforderungen in puncto Daten- und Liefersicherheit zu erfüllen. Eine umfangreiche Zertifizierung überwacht die Einhaltung der von Verbraucherschützern empfohlenen Kriterien. Die Anmeldung zum Käuferschutz ist im Verlauf einer Bestellung bei zertifizierten Händlern möglich." SAFER-SHOPPING: Dieses Gütezeichen wird vom TÜV SÜD erteilt: "Wenn Sie unser Prüfzeichen auf einer Website sehen können Sie beruhigt dort einkaufen, da wir den Händler für Sie sorgfältig geprüft haben. Neben einer ausführlichen Online-Bewertung schauen wir bei der Prüfung vor Ort auch an Stellen, die sonst nicht so viele zu Gesicht bekommen. Dabei interessieren uns Dinge wie: Ist die Bestellabwicklung zuverlässig? Werden Ihre Anfragen ernst genommen? Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt und ist die Zahlungsabwicklung sicher? Zusätzlich bieten Ihnen einige Online-Händler eine Geld-zurück-Garantie an. Ob Ihr Händler diesen Service bietet, erfahren Sie z.B. durch einen Klick auf unser Prüfzeichen."
EURO-LABEL - Geprüfter Online-Shop: Das Zertifikat des EHI-Instituts kennzeichnet auf ihre Sicherheit überprüfte Online-Shops. Voraussetzungen u.a.: Information über Verkaufsbedingungen, Datenschutz, Lieferung der Produkte wie beschrieben. Zitat: "In Shops mit dem Siegel Geprüfter Online-Shop können Sie sicher einkaufen. Unsere Prüfung umfasst alle Aspekte, die für einen sicheren und verbraucherfreundlichen Einkauf wichtig sind. Dazu gehören insbesondere Testbestellungen, die Überprüfung der telefonischen Erreichbarkeit, alle gesetzlichen Informationspflichten und vieles mehr. Sollte bei Ihrer Bestellung doch mal ein Problem auftauchen, das Sie nicht direkt mit dem Kundenservice des Shops lösen können, treten wir für Sie mit dem Betreiber des Online-Shops in Kontakt. Auf diesem Weg finden wir gemeinsam eine schnelle und unbürokratische Lösung."
Weitere Gütesiegel, mit unterschiedlichen Leistungen, sind u.a. BoniCert, Shoplupe oder Chip Shop-Zertifizierung. Diese können wir mangels eigener Erfahrung nicht beurteilen.
Gütesiegel rund um Käuferschutz, online-Shopping und Datensicherheit sind mitunter zu einer Geschäftsidee geworden, die Verbrauchern keinen Schutz bietet. Also: Vorsicht! Vertragsschluss im Internet Für Verträge im Internet gelten genaue Vorschriften, welche Informationen der Anbieter bzw. Verkäufer bereitstellen muss. Hier sind v.a. zu nennen: Bleibt die Bestätigung aus, so ist kein Vertrag zu Stande gekommen. Es empfiehlt sich, eine E-Mail an den Verkäufer zu schicken um den Status zu klären oder – falls gewünscht - die Bestellung zu widerrufen.
Für Anbieter im Internet gilt wie im stationären Handel auch: Vorsicht bei der Zahlung Wer online kauft, trifft auf verschiedene Zahlungsmöglichkeiten: per Rechnung, Lastschrift, Nachnahme, Micropayment, Kredit- oder Geldkarte.
Für Verbraucher ist das Lastschriftverfahren vorteilhaft. Hier gibt der Kunde entweder einmal seine Kontodaten an und nutzt bei jedem neuen Einkauf die bequeme Abbuchung von seinem Konto. Häufig geben Kunden aber bei jedem Onlinekauf ihre Bankdaten aufs Neue ein. Das Lastschriftverfahren gibt den Kunden mind. sechs Wochen lang das Recht, bei ihrer Bank die Abbuchung zu widerrufen.
Es gibt verschiedene Bezahlsysteme, um Waren beim Internet-Einkauf zu bezahlen. Zu unterscheiden sind die klassischen Bezahlverfahren über Kreditkarte, die elektronische Lastschrift und die Micropayment-Bezahlverfahren.
Die großen Versandhäuser oder große Einzelhändler kassieren oft über Kreditkarte und Lastschrift. Die Zahlung wird dann über eine sichere Internetverbindung zur Bank oder zum Kreditkartenanbieter weiter geleitet.
Zuverlässig sind auch andere E-Payment-Verfahren (z.B. Firstgate). Hier ist oft eine einmalige Kunden-Registrierung nötig. Händler binden mitunter E-Payment-Lösungen über eine Schnittstelle in ihren Shop ein.
Kreditkarten-Nummern oder persönliche Daten sollte man nur angegeben, wenn die Daten verschlüsselt werden. Hierfür wird meistens das Verschlüsselungsverfahren „SSL“ verwendet: Spätestens bei Absendung des Bestellformulars sollte eine Meldung auftauchen wie „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert“ oder "Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen...". Werden Daten verschlüsselt, so kann man dies daran erkennen, dass sich das Verschlüsselungssymbol (kleines Vorhängeschloss im Browser) „schließt“.
Tipp: Werden vertrauliche Daten nicht verschlüsselt, sollte nicht online gezahlt werden. Den großen, etablierten Internet Shops und renommierten Händlern kann man i.d.R. ohne Weiteres vertrauen, da ihre Seiten bei Eingabe sensibler Daten verschlüsselt sind. Bei kleineren Shops sollte man allerdings auf das Verschlüsselungssymbol (kleines Vorhängeschloss im Browser) achten, sobald Daten eingegeben werden. Bei Zahlung per Kreditkarte können Verbraucher im Problemfall wenigstens Auskünfte erhalten, wohin die Zahlung geflossen ist. Unseriöse Geschäftspartner verstehen allerdings mitunter zu verschleiern, wohin das Geld geflossen ist. Tipp: Im Zweifelsfall, v.a. wenn es um größere Beträge geht, sollte man sich lieber nach alternativen Bezugsquellen umschauen. Widerruf und Rückgabe Gesetzliches Widerrufsrecht Kein Widerrufsrecht besteht u.a., wenn Alternativ zum Widerrufsrecht kann der Versender dem Verbraucher ein Rückgaberecht einräumen. Auch hier muss die Rückgabe nicht begründet werden. Der Verbraucher hat ab Belehrung über das Rückgaberecht zwei Wochen Zeit zur Rückgabe; die Frist beginnt jedoch nicht vor Zugang der Ware. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Rücksendung. Verspätung der Lieferung Wenn der Versandhändler die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes versprochen hat, empfiehlt sich bei Verspätung, den Händler unverzüglich an seine Lieferung zu erinnern. Wenn aber ein exaktes Datum vereinbart wurde, dann befindet sich der Verkäufer nach Ablauf dieses Datums ohne weitere Mahnung in Verzug. Dem Käufer entstehen daraus verschiedene Rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht und das Recht auf Schadenersatz. Rücksendung Wenn die Ware als Paket verschickt werden kann, muss der Kunde die Rücksendung der Ware selbst veranlassen,. Die Kosten (Porto, Verpackung) muss der Versandhändler tragen; der Kunde kann diese Kosten per Nachnahme einziehen lassen. Bei einem Wert von bis zu 40 Euro darf der Vertrag eine Bestimmung enthalten, dass der Kunde die Kosten einer Rücksendung nach Widerruf zu zahlen hat. Sofern etwas Falsches geliefert wurde oder der Verkäufer das Rückgaberecht einräumte, trägt dieser die Rücksende-Kosten. Tipp: Bei Rückabwicklung von Käufen die Rückzahlung des Kaufpreises auf das eigene Bank- oder Kreditkartenkonto verlangen – und nicht mit einer Gutschrift auf ein Kundenkonto beim Anbieter abspeisen lassen! Tipp: Beachten Sie: Versandhändler müssen Kunden, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf ihre Ware zurück geben, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Porto- und Verpackungskosten erlassen (Urteil des OLG Karlsruhe, Az: 15 U 226/06).
Mängel und Schadenersatz Ob im Internet oder im Laden: Die gekaufte Sache darf keine Fehler bzw. Mängel haben. Fehler liegen vor, wenn etwa Liegt ein Mangel vor, haben Verbraucher folgende Rechte: Der Verkäufer haftet für Sachmängel an der Ware, die schon vorm Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit muss der Händler die Ware kostenlos reparieren, ersetzen oder sich auf Preisminderung einlassen. Wichtig bei Streitfällen: Innerhalb des ersten Halbjahres muss der Händler beweisen, dass das Produkt vorm Verkauf keine Mängel hatte. Nach den sechs Monaten wirds schwierig für den Käufer. Dann muss er beweisen, dass er nicht die Ware beschädigt hat. Tipp: Verbraucher sollten Mängel immer schriftlich oder per E-Mail rügen und ihr Anliegen möglichst genau und unmissverständlich vortragen.
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